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VerpackG

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat in Deutschland 2019 die damalige Verpackungsverordnung abgelöst und verpflichtet seitdem Unternehmen in Umlauf gebrachte Verpackungen, die beim Endverbraucher landen, zu lizenzieren. Wir haben Ihnen folgend die wichtigsten Fragen und Antworten zum Verpackungsgesetz zusammengestellt.

Warum gibt es das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz zielt darauf ab, den Recyclinganteil von Verkaufsverpackungen zu erhöhen. Dies ist essenziell, um eine effiziente Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu etablieren. Mit dem Verpackungsgesetz wird gewährleistet, dass Unternehmen die Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen übernehmen, indem sie Lizenzentgelte an duale Systeme zahlen. Duale Systeme organisieren die Entsorgungs- und Recyclingsprozesse der Verkaufsverpackungen, die durch die Lizenzentgelte der Unternehmen getragen werden. Die Lizenzentgelte berechnen sich aus der Menge und der Art der Verpackungsmaterialien.

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Für wen gilt das Verpackungsgesetz?

Das Verpackungsgesetz gilt für alle Hersteller und Händler, die Verkaufsverpackungen in Verkehr bringen, welche letztendlich beim Endverbraucher anfallen. In diesem Fall sind sowohl Klein- als auch Großunternehmer in der Pflicht ihre Verkaufsverpackungen zu lizenzieren. Zu beachten ist dabei, dass Verkaufsverpackungen bereits ab der ersten in Umlauf gebrachten Verpackung lizenziert werden müssen. Eine Mindestverpackungsmenge oder Umsatzgrenze gibt es nicht.

Welche Verpackungsmaterialien müssen lizenziert werden?

Alle Verkaufsverpackungen, die von Händlern und Herstellern in Verkehr gebracht werden und beim Endverbraucher landen, sind lizenzierungspflichtig. Verkaufsverpackungen werden in die drei Kategorien ServiceverpackungenProduktverpackungen und Versandverpackungen unterteilt.

Serviceverpackungen kommen bei der unmittelbaren Übergabe von Produkten oder Ware an den Endkonsumenten in Gebrauch. Eine Brottüte beim Bäcker oder ein Coffee-To-Go Becher sind Beispiele für Serviceverpackungen. Produktverpackungen werden zum direkten Schutz der Ware verwendet oder um diese länger haltbar zu machen. Kosmetikverpackungen, Joghurtbecher und Weinflaschen zählen unter anderem zu den Produktverpackungen. Versandverpackungen werden genutzt, um Produkte sicher an den Kunden zu transportieren. Dies können beispielsweise Kartons oder Versandtaschen sein. Wichtig zu beachten ist dabei, dass auch Füll- und Polstermaterial mit lizenziert werden müssen.

Aus was für einem Material die Verkaufsverpackungen bestehen ist für die Lizenzierungspflicht nicht ausschlaggebend, denn: Alle Verpackungsmaterialien müssen laut des Verpackungsgesetzes lizenziert werden. Die Materialart der Verkaufsverpackungen ist lediglich relevant bei der Berechnung der Lizenzentgelte. Im Rahmen des Verpackungsgesetzes wird unterschieden zwischen den folgenden Verpackungsmaterialien:

  • Papier, Pappe, Karton
  • Kunststoffe
  • Glas
  • Aluminium, sonstige Metalle
  • Eisenmetalle
  • Getränkekartonverbunde
  • Sonstiges Material
  • Sonstige Verbundverpackungen

 

Welche Besonderheiten gelten im Bereich der Serviceverpackungen?

Generell gilt: Unternehmen müssen Serviceverpackungen, die sie befüllen und an den Endverbraucher übergeben, lizenzieren. In Bezug auf Serviceverpackungen gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn Unternehmen Serviceverpackungen in Umlauf bringen, die vorher bereits vom Erstinverkehrbringer lizenziert wurden, müssen diese vom Unternehmen, welches die Serviceverpackungen befüllt (Letztinverkehrbringer) nicht mehr lizenziert werden. In dem Fall sollte sich das betroffene Unternehmen jedoch einen Nachweis über die Abgabe der Lizenzierungspflicht an den Vorvertreiber einholen.

Was sind die Pflichten im Rahmen des Verpackungsgesetzes?

Das Verpackungsgesetz schreibt Händlern und Herstellern folgenden drei Pflichten vor: Die Registrierungspflicht, die Systembeteiligungspflicht (oder auch Lizenzierungspflicht) und die Datenmeldepflicht.

Registrierungspflicht: Unternehmen, die von der Lizenzierungspflicht betroffen sind, müssen sich im öffentlichen Register LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren. Im Verpackungsregister LUCID sind alle registrierten Unternehmen aufgeführt und öffentlich einsehbar. So kann überprüft werden, welche Unternehmen ihrer Lizenzierungspflicht im Rahmen des VerpackG nachgekommen sind.

Systembeteiligungspflicht (Lizenzierungspflicht): Im zweiten Schritt lizenzieren Sie Ihre Verpackungsmengen durch die Beteiligung an einem dualen System (z.B. Interseroh über den Online Shop Lizenzero).

Datenmeldepflicht: Nachdem Sie Ihre Verpackungsmengen gesetzeskonform lizenziert haben, müssen Sie Ihre Wahl des dualen Systems und Ihre lizenzierten Mengen im Verpackungsregister LUCID melden. Aufgepasst: Daten müssen zu jedem Zeitpunkt zwischen Ihrem dualen System und LUCID übereinstimmen. Ist dies nicht der Fall, können Abmahnung und Sanktionen drohen.

Verpackungslizenzierung bei Lizenzero: Lizenzero ist der Onlineshop des etablierten, Dualen Systems Interseroh. Mit Lizenzero kann die Verpackungslizenzierung komplett online, in drei Schritten einfach abgehakt werden.

Lizenzentgelt berechnen: Im ersten Schritt berechnen Sie mit Hilfe des Lizenzero Kalkulators Ihr Lizenzentgelt. Die Berechnungshilfe  kann dabei unterstützen, die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen zu ermitteln.

Lizenzero Konto anlegen: Im nächsten Schritt legen Sie Ihr Lizenzero-Kundenkonto an. Als Lizenzero Kunde profitieren Sie von exklusiven Vorteilen, wie dem LUCID Mengendownload, mit dem Sie ihrer Datenmeldepflicht in kürzester Zeit nachkommen können.

Lizenz abschließen: Als letzten Schritt schließen Sie eine Lizenz für Ihre Verpackungsmengen ab. Dafür folgen Sie nachdem Sie Ihr Lizenzero-Konto angelegt haben, ganz einfach den vorgegebenen Schritten. Hinweis: Verpackungsmengen können auch nach Abschluss Ihres Vertrages weiterhin angepasst werden. Achten Sie jedoch darauf, dass jegliche Änderungen der Daten auch im Verpackungsregister LUCID gemeldet werden müssen.

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